Update 23. November 2021
ab Mittwoch, den 24.11. gilt die 28.Corona-Richtlinie 28_CoBeLVO.pdf (rlp.de) gültig bis 15.Dezember 2021....
aktuell gibt es noch nicht alle Details auf der Webseite des Landes - siehe auch: FAQs rlp.de
Es gelten aktuell die folgenden Regeln für Innenräume (also Sport) und die 1.Warnstufe:
- Erwachsene ab 18 Jahre benötigen 2G (nachweislich genesen oder geimpft)
- Jugendliche von 12 bis 17 Jahre benötigen 2G oder einen Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden (dies kann auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht sein, wenn dies der Veranstalter/Ausrichter vorsieht !)
- ACHTUNG - Korrektur - nach Rücksprache mit dem LSB: Schüler*innen > 12 Jahre die nicht geimpft/genesen sind benötigen einen Test (auch vor Ort möglich) - der Schultest ist NICHT ausreichend !
- Bei Veranstaltungen sind in Warnstufe 1 bis zu 250 Nicht-immunisierte Personen zulässig, solange die Abstands- oder Maskenpflicht eingehalten wird. Es ist ein Hygienekonzept erforderlich und es gilt ebenfalls die Testpflicht und Kontakterfassung. Geimpfte/Genesene und Kinder bis 12 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Bei max. 25 anwesenden Nicht-immunisierten Personen - zusätzlich zu Geimpften/Genesenen und Kindern bis 12 Jahren - entfällt das Masken-/Abstandsgebot.
Ab der 2.Warnstufe (Hospitalisierungsrate >6), gilt 2G+ (Geimpft/Genesen plus Testpflicht), ausgenommen Kinder <12 Jahre, sowie max. 100 Personen bei Veranstaltungen oder 10 Nicht-.immunisierte für den Entfalls der Masken-/Abstandspflicht.
Jeder kann sich mindestens 1 mal / Woche testen lassen: Testen rlp.de
Der Ø Hospitalisierungswert in Rheinland-Pfalz - Stand 25.11. - liegt bei 3,72, somit gilt die 1.Warnstufe mit 2G für den Sport.

veröffentlicht am Dienstag, 23. November 2021 um 10:23; erstellt von Strohbach, Rainer
letzte Änderung: 25.11.21 19:24